Dieses Video wurde am 22. April 2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung, um die Aufklärung digitaler Straftaten zu erleichtern. Durch die geplante Speicherung von IP-Adressen soll die Anonymität im Netz durchbrochen und kriminelle Netzwerke zerschlagen werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Internetanbieter künftig IP-Adressen für drei Monate speichern müssen. Diese Regelung gilt als zentrales Instrument für die Strafverfolgung, insbesondere bei schwerwiegenden Delikten wie Kindesmissbrauch oder Terrorismus. Während die Union das Vorhaben als längst überfällig begrüßt, betont das Ministerium den Schutz der Bürgerrechte. Der Zugriff auf die Daten ist an einen Anfangsverdacht gekoppelt, um den strengen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs gerecht zu werden und die Privatsphäre gesetzestreuer Nutzer zu wahren.
Mit der Speicherung von IP-Adressen bringen wir Licht ins digitale Dunkel und können kriminelle Netze in der organisierten Kriminalität endlich effektiv zerschlagen.
In der Vergangenheit sorgte das Thema für heftige Konflikte innerhalb der Koalitionen. Nun wurde ein Kompromiss gefunden, der lediglich die Speicherung von IP-Adressen und Portnummern vorsieht, jedoch keine Inhaltsdaten oder Bewegungsprofile umfasst. Damit soll ein dauerhafter Ausgleich zwischen dem angestrebten Ermittlungserfolg und dem verfassungsrechtlich garantierten Grundrechtsschutz aller Bürger geschaffen werden. Behörden erhalten so die notwendige Schlagkraft, um im digitalen Raum gegen Cyberkriminalität vorzugehen, ohne dabei eine flächendeckende Überwachung aller Internetnutzer ohne Anlass zu etablieren.




