Dieses Video wurde am 2. Juni 2026 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Europäische Union verschärft ihren Kurs in der Asylpolitik drastisch. Mit einer neuen Rückführungsrichtlinie sollen Abschiebungen künftig deutlich effizienter und schneller organisiert werden. Als zentraler Baustein gelten dabei umstrittene Abschiebezentren außerhalb der EU, die für mehr Kontrolle an den Grenzen sorgen sollen.
Nach dem Vorbild Italiens, das bereits Asylverfahren nach Albanien auslagerte, zieht nun die gesamte Staatengemeinschaft nach. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich auf eine weitreichende Reform. Ziel ist es, die Zahl der tatsächlichen Rückführungen drastisch zu steigern, da derzeit nur rund jeder fünfte ausreisepflichtige Migrant die EU verlässt. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Einigung als notwendigen europäischen Gamechanger, der die staatliche Kontrolle über die Migrationsströme wiederherstellen soll. Dennoch bleibt die konkrete Umsetzung in Drittstaaten rechtlich hochgradig komplex.
Die neue Vereinbarung ist ein entscheidender Baustein für unsere europäische Migrationswende und zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung.
Die Kooperation mit Drittstaaten wirft jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Zwar betont die Europäische Kommission, dass internationale Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien bei allen Abkommen gewahrt bleiben müssen, Kritiker äußern jedoch anhaltende Zweifel an der Kontrollierbarkeit. Die Verantwortung für die konkreten Verträge liegt primär bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Deutschland, wo sich die Abschiebungszahlen seit 2020 bereits verdoppelt haben, gehört zu den vehementesten Befürwortern dieser verschärften Asylreform, um den innenpolitischen Migrationsdruck spürbar zu senken.




