Dieses Video wurde am 21. Dezember 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Nach dem Terroranschlag in Australien wird die Debatte um Hassrede neu entfacht. Sicherheitsexperte Schindler kritisiert die unzureichende Kontrolle von Plattformen wie TikTok. Können wir uns das länger leisten?
Hans Jakob Schindler vom Counter Extremism Project bemängelt, dass Plattformen wie TikTok islamistischen Influencern erlauben, ungehindert Propaganda zu verbreiten. Bestehende Regulierungen wie die EU-Terrorism Content Online Regulation und der Digital Services Act sind nicht ausreichend, da sie keine proaktive Maßnahmen von den Plattformen fordern. Es sei nicht akzeptabel, dass Plattformen erst nach Benachrichtigung durch Nutzer oder Behörden handeln, da das Internet für eine effektive Überwachung zu groß sei.
Es kann nicht sein, dass soziale Medien alles stehen lassen dürfen, bis eine Notifizierung kommt. Andere Industrien müssen ihre Produkte auch vorab absichern.
Soziale Medien spielen eine zentrale Rolle für Terrorismus und Extremismus. Der Islamische Staat selbst betont die Bedeutung dieser Plattformen für Propaganda und Aktivitäten. Es wurde versäumt, effektive Regulierungen zu schaffen und ausreichend in Online-Deradikalisierungsprojekte zu investieren. Stattdessen flossen Gelder hauptsächlich in Offline-Projekte, während Terroristen und Extremisten online weitgehend unbehelligt agieren können.
Schindler betont die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes, das dem BND mehr Befugnisse einräumt. Die vorherige Regierung habe den Datenschutz zu stark gewichtet, wodurch die Sicherheitsdienste im Internet und Cyberraum weniger aktiv sein konnten. Terrorismus, Spionage, Sabotage und Kriminalität nutzen das Internet als Kommunikations-, Koordinations- und Finanzierungsmechanismus. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der BND auch in private Bereiche eindringen und Abhörmaßnahmen installieren darf.
Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf noch angepasst wird, da er erst in die Ressortabstimmung und ins Parlament geht. Jedoch wurden bereits Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz berücksichtigt. Schindler hofft, dass viele der Maßnahmen aus dem ersten Entwurf Eingang in die endgültige Fassung des Gesetzes finden werden, um die Sicherheitsbehörden besser zu positionieren.




