Täter-Opfer-Umkehr? Prozess um „totgeschlagen“

Dieses Video wurde am 21. November 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ein Prozess um ein einziges Wort: „totgeschlagen“. Der Fall des Polizeigewerkschafters Manuel Ostermann, der wegen Formulierungen in seinem Buch vor Gericht steht, sorgt für Aufsehen. Kritiker sprechen von einer „Täter-Opfer-Umkehr“, da der verurteilte Täter nun klagt.

Manuel Ostermann, ein Polizeigewerkschafter, muss sich vor Gericht verantworten, weil er in seinem Buch über einen verurteilten Syrer schrieb, dieser habe sein Opfer „totgeschlagen“. Der Syrer fordert nun 25.000 € Schmerzensgeld, einen Verbreitungsstopp und Korrekturen im Buch. Der Fall dreht sich um Philippos Tsanis, der 2024 in Bad Oeynhausen starb. Der Täter, MFA S, wurde wegen versuchten Totschlags verurteilt, doch Ostermanns Formulierung bringt ihn nun vor Gericht.

Die Tatsache, dass der Täter wegen einer Formulierung in einem Buch klagt, während das Opfer tot ist, empfinden viele als eine moralische Bankrotterklärung und Täter-Opfer-Umkehr.

Der Anwalt des Syrers sieht in Ostermanns Buch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte seines Mandanten und fordert Entschädigung. Ostermann weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer Defamierungskampagne. Mehrere Medien hatten zuvor über Ostermanns Buch berichtet und darin „steile Thesen über zunehmende Unsicherheit in Deutschland“ gesehen. Der Prozess wird von Beobachtern als juristische Spitzfindigkeit wahrgenommen.

Der Gerichtssprecher erklärte, dass der Antragsteller sich gegen die Passage im Buch wehrt, in der ihm vorgeworfen wird, er habe einen Menschen getötet, obwohl er nur wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde. Viele Menschen reagieren emotional auf den Fall, da sie es als ungerecht empfinden, dass der Täter nun möglicherweise noch Geld erhält. Ostermann wird von der Mutter des Opfers unterstützt.