Schufa-Urteil: Daten bleiben 3 Jahre gespeichert!

Dieses Video wurde am 19. Dezember 2025 von BILD auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Speicherung von Schufa-Daten sorgt für Aufsehen. Trotz getilgter Schulden dürfen Einträge drei Jahre gespeichert bleiben. Was bedeutet das für Verbraucher?

Der BGH hat ein Urteil gefällt, das die Praxis der Schufa stützt. Entgegen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, bleibt es dabei: Die Schufa darf Daten bis zu drei Jahre speichern, selbst wenn die Schulden längst beglichen sind. Viele Verbraucher empfinden dies als unfair, da sie trotz erledigter Zahlungen weiterhin unter dem Negativeintrag leiden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer innerhalb von 100 Tagen nach Eintrag zahlt und danach keine neuen Schulden macht, kann nach 18 Monaten auf eine Löschung hoffen. Dies wurde vom BGH bestätigt.

Das BGH-Urteil zur Schufa bestätigt: Daten dürfen drei Jahre gespeichert bleiben, selbst nach Tilgung. Eine Ausnahme gilt bei schneller Zahlung und fehlerfreiem Verhalten.

Negativeinträge in der Schufa können erhebliche Konsequenzen haben. Betroffene haben oft Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten, Mietverträge abzuschließen oder hochwertige Güter zu erwerben. Es ist daher ratsam, den eigenen Schufa-Score regelmäßig zu überprüfen. Dies ist auf der Schufa-Webseite kostenlos möglich, jedoch sollte man darauf achten, nicht in eine Abo-Falle zu geraten. Stattdessen sollte man gezielt eine Datenkopie anfordern.

Viele Menschen geraten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten, beispielsweise durch Trennungen, Krankheiten oder den Verlust eines geliebten Menschen. In solchen Situationen kann es schnell passieren, dass man den Überblick verliert und Schulden nicht mehr begleichen kann. Die Schufa-Einträge sind dann oft die Folge, die das Leben zusätzlich erschweren. Zwar hat der BGH die starren Fristen nicht vollständig bestätigt, jedoch obliegt es dem Einzelnen, gewichtige Gründe für eine frühere Löschung vorzubringen.

Die Schufa argumentiert, dass die Speicherung von Daten auch dem Schutz der Verbraucher dient. Sie will verhindern, dass Menschen, die bereits überschuldet sind, weitere Kredite aufnehmen und sich noch tiefer in die Schuldenfalle begeben. Allerdings räumt auch die Schufa ein, dass es Ausnahmesituationen geben kann, in denen eine frühere Löschung gerechtfertigt ist. Hierzu zählen beispielsweise schwere Krankheiten oder Verkehrsunfälle. Es bleibt abzuwarten, wie diese Ausnahmeregelung in der Praxis umgesetzt wird.