Dieses Video wurde am 15. Oktober 2025 von phoenix auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in Leipzig über die Klage gegen den Rundfunkbeitrag entschieden. Eine bayerische Bürgerin hält die Berichterstattung für unausgewogen und klagte. Nun sind die Hürden für Klagen gegen den Beitrag höher.
Im Kern der Auseinandersetzung stand die Frage, ob man wegen mangelnder Programmvielfalt vor Gericht ziehen kann. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erläuterte, dass das Gericht grundsätzlich Klagen gegen den Rundfunkbeitrag zulässt. Allerdings seien die Hürden für einen Klageerfolg sehr hoch.
Das Gericht betont, dass Sender ein Grundrecht auf Rundfunkfreiheit haben und Gerichte nur im Ausnahmefall eingreifen dürfen. Die Hürden für erfolgreiche Klagen bleiben bewusst hoch.
Kläger müssen nun wissenschaftliche Gutachten vorlegen, die Verstöße gegen den Programmauftrag über mindestens zwei Jahre belegen. Das Gericht vor Ort muss die Vorwürfe prüfen, und letztlich könnte nur das Bundesverfassungsgericht die Beitragspflicht aufheben.
Bräutigam erklärte, dass dieses Urteil Auswirkungen auf andere Verfahren haben wird. Kläger können aus der Begründung des Urteils Schlüsse ziehen, jedoch bleiben die Anforderungen hoch. Das Urteil bedeutet nicht, dass schnelle Entscheidungen zu erwarten sind, da eine umfassende Einschätzung mindestens zwei Jahre benötigt. Die Rundfunkfreiheit der Sender spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Klagen gegen den Beitrag. Die individuelle Programmgestaltung der Sender wird geschützt.