Dieses Video wurde am 20. September 2025 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Der Coachingmarkt boomt, doch Vorsicht ist geboten! Viele Angebote versprechen schnellen Erfolg, doch nicht alle sind seriös. Fehlende Zulassungen können jetzt zur Rückforderung führen.
Im Bereich Online-Coaching, insbesondere bei Webinaren und Fernunterricht, gibt es laut aktueller Rechtssprechung neue Möglichkeiten, sein Geld zurückzufordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass viele Online-Coachingangebote einer staatlichen Zulassung bedürfen. Fehlt diese Zulassung, ist der Vertrag nichtig, und Rückzahlungsansprüche können geltend gemacht werden. Dies gilt, wenn Wissen vermittelt, räumliche Trennung besteht und der Lernerfolg überwacht wird.
Der BGH hat entschieden, dass viele Online-Coachings eine Zulassung benötigen. Fehlt diese, kann das Geld zurückgefordert werden. Achtung: Fristen beachten!
Die Schwelle für die Zulassungspflicht ist niedrig. Bereits die Möglichkeit, Fragen zu stellen, kann als Lernerfolgskontrolle gewertet werden. Ob ein Kurs eine Zulassung hat, lässt sich auf der Seite der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter zfu.de überprüfen. Dort gibt es ein öffentliches Register, in dem alle zugelassenen Kurse kostenlos eingesehen werden können. Dies gibt Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl von Online-Coachingangeboten.
Wenn ein Online-Coaching oder Mentoring nicht die erforderliche Zulassung besitzt, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam. Ab dem Zeitpunkt, an dem man davon erfährt, hat man drei Jahre Zeit, seine Rückzahlungsansprüche geltend zu machen. Wichtig ist, dass Betroffene schnell handeln, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Ein professionelles Vorgehen kann helfen, die eigenen Rechte durchzusetzen und finanzielle Verluste zu minimieren.