Dieses Video wurde am 26. Mai 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die deutsche Migrationspolitik steht erneut im Fokus politischer Debatten. Ein Blick auf geplante Änderungen bei Familiennachzug und Einbürgerung sowie die Notwendigkeit von Abschiebungen zeigt die Richtung auf. Professor Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion, erläutert die Positionen.
Die Diskussion beleuchtet den Umgang mit subsidiär Schutzberechtigten, oft als Bürgerkriegsflüchtlinge bezeichnet. Ihr Schutzstatus ist temporär und vom Völkerrecht nicht primär vorgesehen, sondern eine zusätzliche humanitäre Geste der EU. Anders als bei anerkannten Flüchtlingen ist ein Familiennachzug hier grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, die Personen sind bereits finanziell selbständig und besitzen eine Niederlassungserlaubnis. Ziel ist, staatliche Abhängigkeit zu vermeiden.
Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge ist temporär und völkerrechtlich zusätzlich vorgesehen. Familiennachzug ist hier grundsätzlich nicht angelegt; finanzielle Selbständigkeit ist die Basis.
Die geplante Rücknahme der Turboeinbürgerung nach drei Jahren wird begründet. Diese Frist gilt als zu kurz für eine vollständige Integration, die nicht nur einen Job, sondern auch kulturelle und sprachliche Aspekte umfasst. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die massive Überlastung der kommunalen Ämter, die den durch die kurze Frist entstandenen Druck kaum bewältigen konnten. Eine engere Zusammenarbeit mit den Kommunen ist dabei essentiell.
Die Intensivierung von Abschiebeflügen wird als entscheidend für das Asylsystem gesehen. Es gelte, Schutzbedürftigen zu helfen, aber jene, die keinen Schutz brauchen oder ihn verwirkt haben (z.B. durch Straftaten), müssten das Land wieder verlassen. Diese Flüge sind mehr als nur ein Symbol, sondern eine Notwendigkeit. Maßnahmen wie Ausreisegewahrsam für Straftäter und Leistungsabsenkungen für Ausreisepflichtige sind weitere Schritte.