Dieses Video wurde am 30. Mai 2025 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Trotz erheblicher Investitionen in den Hochwasserschutz werden weiterhin viele Ausnahmegenehmigungen für das Bauen in Überschwemmungsgebieten erteilt. Landrat Thomas Karmasin erläutert im Interview, warum dieser scheinbare Widerspruch im geltenden rechtlichen Rahmen begründet liegt.
Im Interview erklärt Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistages, die hohe Zahl an Ausnahmegenehmigungen für das Bauen in Überschwemmungsgebieten. Die einfache Antwort liege in der Rechtslage. Während neue Großprojekte verboten sind, gebe es Ausnahmen für die sogenannte Nachverdichtung, also kleinere Anbauten in bereits bebauten Gebieten. Dies sei zulässig, solange es den Hochwasserschutz insgesamt nicht beeinträchtigt. Der rechtliche Rahmen sei demnach nicht zu schwammig, sondern biete im vorgegebenen Fall einen Anspruch für Bauwerber. Er betont, dass es sich nicht um Ermessensentscheidungen handle.
Es ist schwer verständlich: Milliarden für Hochwasserschutz, doch viele Ausnahmen fürs Bauen im Flutgebiet? Das Gesetz erlaubt es, wenn es den Schutz nicht beeinträchtigt.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck weist auffallend viele Ausnahmegenehmigungen auf. Karmasin erklärt dies mit der Lage: Als sehr verdichteter Landkreis östlich von München, aber mit vielen kleinen Gewässern, komme die Nachverdichtung häufig zum Einsatz. Die Genehmigungen seien Verwaltungsvorgänge, in die er als Landrat nicht persönlich involviert war. Die zweite Voraussetzung für eine Genehmigung sei, dass der Hochwasserschutz insgesamt nicht beeinträchtigt wird, was von Fachstellen geprüft werde. Das Risiko trage der Bauherr, nicht die Gemeinschaft.