Gericht stoppt Abschiebe-Kurs: EU-Recht siegt!

Dieses Video wurde am 2. Juni 2025 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die neue Regierung setzt auf schärfere Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Asylsuchenden. Doch dieser Kurs gerät unter Druck: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Praxis gestoppt. Es sieht einen Verstoß gegen EU-Recht.

Die neue Regierung verschärfte die Grenzkontrollen und führte die Zurückweisung von Asylsuchenden ein. Dieser Kurs wurde nur Stunden nach Amtsantritt des neuen Bundesinnenministers angeordnet. Die Regierung kündigte an, diese Maßnahmen schrittweise zu erhöhen. Doch sofort stellten sich Fragen: Handelt es sich um die versprochene Migrationswende oder einen Rechtsbruch? Die Antwort kam schnell vom Berliner Verwaltungsgericht, das die Zurückweisungen nun stoppte und für rechtswidrig erklärte. Die Entscheidung basiert auf EU-Recht.

Ein Gerichtsurteil stoppt die schärferen Grenzkontrollen. Zurückweisungen sind rechtswidrig, wenn das Dublin-Verfahren nicht geprüft wurde. Dies gilt auf deutschem Staatsgebiet.

Das Gerichtsurteil betont, dass Personen, die auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, erst nach Durchführung des Dublin-Verfahrens zurückgewiesen werden dürfen. Dies muss auch im Grenzbereich möglich sein. Das Urteil resultiert aus der Klage dreier Somalis, die am Frankfurter Bahnhof um Asyl baten, aber ohne das vorgeschriebene Verfahren abgewiesen wurden. Die Opposition sieht sich durch das Urteil bestärkt und die neue Regierung geschwächt. CSU-Chef Markus Söder bezeichnete das Urteil als Einzelfallentscheidung.

Söder betonte, der schärfere Kurs werde ungeachtet des Urteils weiter vollzogen. Er verwies auf zusätzliche Maßnahmen wie Fragen des Familiennachzugs, die Erweiterung sicherer Herkunftsstaaten und die geplante bundesweite Bezahlkarte für Flüchtlinge. Der Bundesinnenminister und die zuständigen Behörden müssten nun zwar Konsequenzen aus dem konkreten Einzelfall ziehen. Das Urteil ändere seiner Meinung nach jedoch nichts am generellen Kurs der Regierung in der Migrationspolitik.