Dieses Video wurde am 3. Juni 2025 von faz auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Rechnungen stapeln sich, das Konto ist leer – die Firma ist zahlungsunfähig. In Deutschland besteht dann Pflicht zur Insolvenzanmeldung, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Doch wie läuft ein solches Verfahren ab und wer ist betroffen?
Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, Insolvenz anzumelden, sobald Zahlungsunfähigkeit droht oder eintritt. Diese Pflicht besteht bereits, wenn absehbar ist, dass Rechnungen nicht mehr beglichen werden können. Wird die Pleite nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet, spricht man von Insolvenzverschleppung. In Deutschland können dafür sogar bis zu drei Jahre Haft drohen, während es in anderen Ländern wie den USA oder China keine vergleichbaren Strafen gibt. Die pünktliche Anmeldung ist somit ein entscheidender Schritt zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen.
Bei drohender Insolvenz prüft das Gericht die Kostenfähigkeit und bestellt, wenn eine Rettung möglich scheint, einen Insolvenzverwalter. Dieser sichert das Firmenvermögen.
Der bestellte Insolvenzverwalter erstellt eine detaillierte Liste aller Vermögensgegenstände des Unternehmens. Auf dieser Basis entwickelt er einen Insolvenzplan, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. Gläubiger sind jene, bei denen die Firma Schulden hat. Ziel kann die Suche nach einem Investor sein – etwa eine Bank, ein Finanzinvestor oder ein Konkurrent, der die Firma übernimmt. Scheitert die Rettung, wird die Firma als überschuldet aufgelöst. Alle Werte fließen in die Insolvenzmasse.
Aus der Insolvenzmasse werden die Gläubiger bedient. Zuerst jedoch werden die Verfahrenskosten beglichen. Danach erhalten prioritäre Gläubiger wie Banken, Lieferanten oder Vermieter ihr Geld. Wer als nachrangiger Insolvenzgläubiger gilt, hat oft Pech und geht leer aus. Eine Pleite bedeutet daher für viele Beteiligte finanzielle Verluste.