Dieses Video wurde am 6. Oktober 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Drohnenflüge legen Flughäfen lahm und sorgen für Verunsicherung. Innenminister Dobrindt fordert nun eine klarere Regelung für die Drohnenabwehr. Doch wer ist im Ernstfall zuständig und wie steht es um die Sicherheit Deutschlands?
Die Frage der Drohnenabwehr in Deutschland ist hochaktuell. Kritiker bemängeln die unklare Zuständigkeit. Im Inland ist grundsätzlich die Polizei zuständig, es sei denn, die Drohnen bewegen sich über militärischem Gelände. Innenminister Dobrindt plant nun eine zügige Anpassung der Rechtslage, um die Zuständigkeiten zwischen Polizei und Bundeswehr klarer zu definieren. Im Ernstfall soll auch die Bundeswehr zum Abschuss befugt sein.
Die Zuständigkeiten müssen klar geregelt werden, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann. Ein unverzügliches Eingreifen ist entscheidend.
Die jüngsten Vorfälle an Flughäfen, wie in München und Dänemark, haben die Dringlichkeit des Themas verdeutlicht. Friedrich Merz vermutet Russland hinter den vermehrten Drohnenflügen. Auch Trittbrettfahrer nutzen die Situation aus. Innenminister Dobrindt plant eine massive Aufrüstung und will die Bundeswehr stärker einbeziehen. Es gehe darum, sich zu befähigen, bewaffnen und bündeln.
Die Einbeziehung der Bundeswehr im Inland ist jedoch ein sensibles Thema. Konkret geht es um größere Drohnen in hohen Flughöhen. Hier sieht der CSU-Chef die Bundeswehr klar im Vorteil. Die rechtlichen Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind eng gesteckt. Eine Grundgesetzänderung sei aber nicht zwingend erforderlich.
Justizministerin Hubich äußert Bedenken gegen einen verstärkten Einsatz der Bundeswehr. Sie betont, dass bei Drohnenangriffen im Inland die Polizei zuständig sei. Einsätze der Bundeswehr im Inneren seien nur in engen Grenzen zulässig. Der Kanzler will das Luftsicherheitsgesetz überprüfen lassen, um die zukünftigen Kompetenzen der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr zu definieren.