Bundeswehr-Notstand & AfD-Blockade: Politische Brennpunkte

Dieses Video wurde am 21. Mai 2025 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Aktuelle politische Entwicklungen prägen die Arbeit in Berlin: Während die Bundeswehr dringend Personalprobleme lösen muss und ein neuer Wehrbeauftragter ernannt wird, sorgen Entscheidungen im Bundestag für Diskussionen, insbesondere bei der Besetzung wichtiger Ausschussvorsitze.

Die Bundeswehr hat dringenden Personalbedarf, um ihr Ziel von 203.000 Soldaten bis 2031 zu erreichen. Mit nur 181.000 und hoher Abbrecherquote ist die Lage ernst. Eva Högl, die scheidende Wehrbeauftragte, mahnt die Regierung, Personal als Topthema zu behandeln und Anstrengungen zu unternehmen. Henning Otte (CDU), ein Verteidigungsexperte, wurde als Nachfolger nominiert. Er muss sich zentralen Fragen wie dem Personalmangel, steigenden Verteidigungsausgaben und der Debatte zur Wehrpflicht stellen und die Interessen der Truppe vertreten.

Die scheidende Wehrbeauftragte Eva Högl appelliert an die Regierung, Personal bei der Bundeswehr als absolutes Topthema zu sehen und alle nötigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Truppe personell gut aufzustellen.

Im Bundestag kümmern sich spezialisierte Ausschüsse um die Vorbereitung neuer Gesetze. Diese kleinen Gruppen von Abgeordneten laden Experten ein und arbeiten Gesetzentwürfe so aus, dass der Bundestag darüber debattieren und abstimmen kann. Aktuell gibt es 24 ständige Ausschüsse für Bereiche wie Finanzen oder Verteidigung. Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden, der Sitzungen einberuft, leitet und die Tagesordnung bestimmt. Die Leitungsposten werden proportional zur Fraktionsgröße vergeben, was bedeutet, dass jede Fraktion Anspruch auf mehrere Vorsitze hat.

Obwohl die AfD als zweitstärkste Fraktion Anspruch auf die Leitung von sechs Ausschüssen hätte, wurden alle ihre Kandidaten abgelehnt. Die anderen Fraktionen begründen dies mit der als extrem und radikal empfundenen Ausrichtung der Partei und der Wichtigkeit der Posten. Die AfD spricht von undemokratischer Blockadehaltung, juristisch ist das Vorgehen der anderen Fraktionen jedoch gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht entschied zuvor, dass Fraktionen kein Anrecht auf Vorsitze haben, da es sich um eine demokratische Wahl handelt. Der Umgang mit der größten Oppositionsfraktion bleibt eine politisch taktische Frage.