Dieses Video wurde am 28. September 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Ein Islam-Portal aus Gelsenkirchen sorgt für Aufsehen, indem es Anleitungen zur Anlage von Bürgergeld nach islamischen Regeln gibt. Dies wirft die Frage auf, ob staatliche Gelder für solche Zwecke missbraucht werden.
Das Portal „Halal Check for You“ bietet Anleitungen, wie Bürgergeldempfänger ihr Geld halal anlegen können, also im Einklang mit islamischen Glaubensregeln. Dabei werden traditionelle Sparformen wie Sparbücher aufgrund von Zinsen als haram (verboten) eingestuft. Stattdessen werden alternative Anlageformen aufgezeigt, die den islamischen Prinzipien entsprechen sollen. Diese Praxis stößt auf Kritik, insbesondere im Hinblick auf die Zweckentfremdung von staatlichen Leistungen.
Die Anlage von Bürgergeld nach islamischen Regeln wirft Fragen auf. Ist es legitim, staatliche Unterstützung zu vermehren, anstatt das Existenzminimum zu sichern?
Gregor Golland von der CDU Nordrhein-Westfalen kritisiert die Anleitungen des Portals als Schlag ins Gesicht ehrlicher Steuerzahler. Er fordert eine soziale Mindestsicherung, die an vorherige Beitragszahlungen geknüpft ist. Die Verbraucherzentrale NRW warnt zudem vor dem Portal, da es keine geprüften Kompetenzen im Finanzwesen nachweisen kann und rät zur Vorsicht bei überschwänglichen Lobpreisungen bestimmter Produkte. Es wird betont, dass eine seriöse Beratung auch auf Risiken hinweisen sollte.
Trotz der Kritik ist es rechtlich nicht verboten, Bürgergeld anzulegen. Im ersten Bezugsjahr gilt sogar eine Vermögensgrenze von 40.000 Euro. Das Portal argumentiert, dass Muslime auf göttliche Hilfe beim Kapitalaufbau vertrauen können, ohne auf konventionelle Sparformen zurückgreifen zu müssen. Die Frage bleibt, ob diese Art der Finanzberatung im Kontext staatlicher Unterstützung angemessen ist.