Dieses Video wurde am 16. Juli 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf zum Verfassungsgericht sorgt für Wirbel. Joachim Steinhöfel sieht darin eine Verletzung der Gewaltenteilung und kritisiert ihre taktischen Fehler.
Joachim Steinhöfel analysiert Frauke Brosius-Gersdorfs Rechtfertigung. Er bewertet sie als taktisch fatal, besonders angesichts der Kanzlei, die sie vertritt. Diese Kanzlei ist stark von staatlichen Aufträgen abhängig. Steinhöfel hinterfragt, ob eine solche Wahl klug ist, wenn man die Bundesregierung kontrollieren soll. Er betont die Bedeutung der Neutralität für Verfassungsrichter, besonders in Bezug auf Pressefreiheit und Demokratieverständnis. Die Kritik an anonymen Quellen hält er für indiskutabel, da diese für die mediale Berichterstattung essentiell sind.
Steinhöfel kritisiert, dass Brosius-Gersdorf mit ihrer Kritik an der Pressefreiheit sich selbst disqualifiziert. Ihre Angriffe auf politische Mandatsträger sieht er als Verletzung der Gewaltenteilung. Er betont, dass ein Verfassungsrichter sich entsprechend verhalten sollte, auch vor der Amtsübernahme. Er unterstreicht, dass sie mit einer Reihe von Protokollen bricht, die für eine Verfassungsrichterin wesentlich sind. Menschlich sei ihre Verletzung zwar verständlich, aber nicht entschuldbar.
Brosius-Gersdorf wiederholte kritische Aussagen, etwa zum verfassungsrechtlichen Dilemma des ungeborenen Lebens. Solche Positionen sind in der Union nicht mehrheitsfähig. Steinhöfel sieht darin eine Verbrennung der eigenen Chancen. Die SPD hält an ihrer Kandidatur fest, doch Steinhöfel kritisiert diese Entscheidung als Fehler. Ein Verfassungsrichter müsse auch für den politischen Gegner akzeptabel sein. Er erinnert an den Rückzug Gersdorfs aufgrund von Kritik der Grünen.
Die Union lehnt Brosius-Gersdorf aufgrund ihrer Positionen ab, was Steinhöfel als gelebte Demokratie verteidigt. Er kritisiert die Vergleiche mit Hetze und sexistischen Verschwörungstheorien. Besonders hervorhebt er die Rolle von Frau Berbock, die für ihren Job Helga Schmidt aus dem Amt gemobbt habe. Abschließend empfiehlt er, die Debatte zu beruhigen und mehrheitsfähige Kandidaten vorzuschlagen.
Ein Verfassungsrichter muss so ausgewählt werden, dass auch der politische Gegner mit ihm leben kann. Es ist wichtig, die Debatte nicht weiter zu befeuern, um eine Lösung zu finden. Konsensfähigkeit ist entscheidend.