Dieses Video wurde am 29. Juli 2025 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Bayern führt den Wassercent ein, doch die Entscheidung sorgt für Wirbel. Kritiker bemängeln die Ungerechtigkeit und drohen mit Klagen. Wie hart trifft es die Bürger wirklich?
Die bayerische Staatsregierung hat kurz vor der Sommerpause den sogenannten Wassercent beschlossen. Umrahmt von Bildern der bayerischen Milchkönigin, die für einen gesunden Start warb, ging es in der Kabinettsitzung tatsächlich um Wasser. Konkret wurden das bayerische Wassergesetz, der Ausbau des Hochwasserschutzes sowie die Förderung von Wasserkraftwerken und Wasserschutzgebieten thematisiert. Der Umweltminister betonte die Wichtigkeit von Investitionen in die Zukunft, denn Wasser sei die Grundlage allen Lebens.
Ab Juli nächsten Jahres wird für den Wasserverbrauch eine Gebühr erhoben: 10 Cent pro Kubikmeter, jedoch erst ab einem Verbrauch von über 5000 Kubikmetern. Diese Freigrenze gilt jedoch für die Wasserversorger, was bedeutet, dass Privatverbraucher indirekt betroffen sind. Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies Mehrkosten von etwa 20 Euro pro Jahr. Auch Betriebe, insbesondere in der Landwirtschaft, sind von der Regelung betroffen.
Der bayerische Gemeindetag kritisiert die Neuregelung scharf. Sie halten die Maßnahme für ungerecht und sehen den ursprünglichen Zweck des Gesetzes gefährdet. Gerichtliche Schritte gegen das Gesetz werden nun erwogen, da die Ungleichbehandlung verschiedener Verbrauchergruppen bemängelt wird und die Zielkonformität in Frage gestellt wird.
Die Staatsregierung plant, die Einnahmen aus dem Wassercent gezielt für den Wasserschutz und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung einzusetzen. Trotz dieser Absicht bleibt die Thematik umstritten und wird weiterhin diskutiert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und ob die Kritik am Wassercent ausgeräumt werden kann.
„Der bayerische Gemeindetag hält die neue Abgabe für ungerecht, da sie nicht zielkonform mit dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes ist und somit eine erhebliche Belastung darstellt.“