Dieses Video wurde am 1. November 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Das Landgericht Aschaffenburg ordnete die Unterbringung des Messerstechers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Urteil erfolgte nach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Unterbringung ist unbefristet und wird jährlich überprüft, da der Täter als schuldunfähig gilt und eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.
Dem Urteil zufolge ist der ausreisepflichtige Afghane psychisch krank und somit schuldunfähig. Er hatte im Januar in Aschaffenburg mit einem Messer eine Gruppe Kita-Kinder angegriffen, wobei ein Junge und ein Mann starben. Laut Gutachten soll der Täter Stimmen gehört haben, die ihm den Angriff befahlen. Nun stellt sich die Frage, wie mit solchen Tätern umgegangen wird. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die psychische Gesundheit von Geflüchteten und die Sicherheitsrisiken, die entstehen können. Zudem wird die Effektivität von Maßregelvollzug diskutiert.
Die Unterbringung im Maßregelvollzug dient dem Schutz der Bevölkerung und der Therapie des Täters, wobei eine Entlassung aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen unwahrscheinlich ist. Sicherheit geht vor!
Im Maßregelvollzug wird versucht, den Täter psychologisch zu rehabilitieren, was jedoch als wenig aussichtsreich gilt. Gleichzeitig soll die Gesellschaft vor weiteren Gefahren geschützt werden. Die Unterbringung wird jährlich überprüft, aber eine Entlassung gilt als unwahrscheinlich, da Gutachter und Mediziner das Risiko scheuen, eine Fehlentscheidung zu treffen. Eine Bundestagsanfrage der AfD ergab, dass eine Abschiebung theoretisch möglich wäre, aber aus Sicherheitsgründen verworfen wurde. Hier steht die Sicherheit der Bevölkerung im Vordergrund, auch wenn dies Kosten verursacht.
Viele Menschen äußerten Unverständnis über das Urteil und kritisierten die Kosten für den deutschen Steuerzahler. Es stellt sich die Frage nach dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn ein Täter nicht bestraft, sondern in eine Psychiatrie eingewiesen wird. Die Tragödie von Aschaffenburg hat gezeigt, dass die Bevölkerung den Anspruch hat, vom Staat geschützt zu werden. Es wurde kritisiert, dass Menschen ins Land geholt wurden, die kein Bleiberecht haben und nun eine Gefahr darstellen. Die Migration kostet nicht nur Geld, sondern auch Menschenleben. Es braucht eine sachliche Auseinandersetzung mit Migrationspolitik.




