Streit um AfD-Einstufung & Verbotsdebatte

Dieses Video wurde am 25. Mai 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sorgt weiterhin für politische Diskussionen. Während die Einstufung als gesichert rechtsextrem vorläufig pausiert, flammt die Debatte um ein Parteiverbot neu auf, was zu Differenzen innerhalb der Koalition führt.

In Brandenburg hat der Verfassungsschutz die Hochstufung der AfD als gesichert Rechtsextrem vorläufig ausgesetzt. Die Partei hatte dagegen geklagt. Nun gilt sie zunächst weiter als Verdachtsfall. Diese Situation ist ähnlich wie auf Bundesebene, wo die Gerichte ebenfalls noch entscheiden müssen. Die rechtlichen Anfechtungen der AfD zeigen, wie komplex die Beurteilung der Partei ist und dass die endgültige Entscheidung bei den Gerichten liegt. Währenddessen wird die AfD in Ländern wie Sachsen-Anhalt bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Staatsrechtler urteilen klar: Das Gutachten des Verfassungsschutzes ist für ein Parteiverbot juristisch irrelevant. Es kann keine Basis für ein Verfahren sein, da es viel zu kurz greift, warnen Experten.

SPD-Chef Lars Klingbeil zeigt sich offen für ein AfD-Verbot, obwohl er die Schwierigkeiten anerkennt. Er betont, dass alle Maßnahmen geprüft werden müssen, wenn die Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Klingbeil kritisiert die Skepsis von CDU-Chef Friedrich Merz, der ein Verbot als politische Konkurrentenbeseitigung betrachtet. Ein Parteiverbot kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Der Antrag benötigt die Zustimmung von Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag. Aktuell fehlt die dafür notwendige politische Einigkeit.