Dieses Video wurde am 23. Mai 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Im deutschen Bundestag sorgt erneut die AfD für Aufsehen, diesmal wegen eines eskalierten Streits um die Verteilung von Sitzungssälen. Als größte Oppositionsfraktion fordert sie mehr Platz, doch die SPD weigert sich, ihren angestammten Saal aufzugeben – eine politische Posse mit weitreichenden Folgen.
Der Saalstreit im Bundestag zwischen der AfD und der SPD spitzt sich zu. Die AfD, nun größte Oppositionsfraktion, beansprucht den größeren Otto-Welt-Saal der deutlich geschrumpften SPD. Doch der Ältestenrat des Bundestages hat nun mit Mehrheit gegen die AfD entschieden. Diese Entscheidung betrifft die Vergabe von Sitzungssälen und folgt einem monatelangen Ringen zwischen den Fraktionen. Die AfD kündigte umgehend an, gegen diesen Beschluss rechtlich vorgehen zu wollen. Der Konflikt beleuchtet Fragen des Parlamentsgewohnheitsrechts und sorgt für politische Debatten.
Die AfD inszeniert sich als Opfer und argumentiert, die Entscheidung nehme ihr die Fähigkeit zur parlamentarischen Arbeit. Ihre Abgeordneten säßen im zugewiesenen Saal zu eng, das Präsidium könne die Fraktion nicht überblicken. Dies sei eine „rote Linie“, ein „Rubikon“. Der Ältestenrat wies diese Bedenken zurück. Die SPD behält ihren Saal, trotz Reduzierung ihrer Abgeordnetenzahl. Die AfD drohte im Vorfeld sogar mit einer Klage, um ihren Anspruch durchzusetzen.
Der Streit um den Sitzungssaal ist politisch unklug und ein potenzielles Abweichen vom Parlamentsgewohnheitsrecht, so eine Einschätzung. (109 Zeichen)
Die SPD begründete ihren Wunsch, den Otto-Welt-Saal zu behalten, mit der notwendigen Nähe zum Koalitionspartner Union für kurze Dienstwege. Auch eine emotionale Bindung an den Saal wurde genannt. Nach der Entscheidung des Ältestenrates zeigten sich die Sozialdemokraten zufrieden. Sie weisen Vorwürfe der AfD, wie die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, zurück und sehen darin eine Inszenierung der Rechtspopulisten. Die Entscheidung sei sachlich und fachlich richtig.
Wolfgang Kubicki von der FDP bewertet die Situation. Er hält die Entscheidung des Ältestenrates für rechtlich haltbar, da die Raumvergabe zum Selbstorganisationsrecht des Bundestages gehöre. Ein Gericht werde hier kaum eingreifen. Allerdings sei die Entscheidung, der AfD den ehemaligen FDP-Saal zuzuweisen, politisch nicht klug. Die Arbeitsbedingungen für die große AfD-Fraktion seien dort beengt. Kubicki sieht die Gefahr, dass durch Abweichen vom Parlamentsgewohnheitsrecht künftig auch andere Parteien betroffen sein könnten.