Dieses Video wurde am 16. Oktober 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Der Fall eines psychisch kranken Täters, der Deutschland bewegte, wird neu aufgerollt. Im Fokus steht die Frage der Schuldfähigkeit und die mögliche Unterbringung in einer Psychiatrie. Was bedeutet das für die Dauer der Unterbringung?
Im Prozess um den mutmaßlichen Täter spielt der Begriff der Schuldfähigkeit eine zentrale Rolle. Felix Zimmermann, Chefredakteur von Legal Tribune Online, erklärt, dass bei der Beurteilung geprüft wird, ob der Angeklagte aufgrund von Drogen oder einer Krankheit nicht in der Lage war, sein Unrecht einzusehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Bevölkerung ungeschützt bleibt. Statt einer Bestrafung droht die Einweisung in eine Psychiatrie, falls die Staatsanwaltschaft eine psychische Erkrankung annimmt.
Die zentrale Frage ist, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war und welche Erkrankung vorliegt. Der Prozess soll auch klären, ob es frühere Anzeichen gab, die eine Einweisung nötig gemacht hätten.
Sollte die Schuldunfähigkeit festgestellt werden, kommt der Täter in eine Psychiatrie, ohne im klassischen Sinne bestraft zu werden. Die Dauer der Unterbringung ist jedoch ungewiss. Sie richtet sich nach der von ihm ausgehenden Gefahr. Im Gegensatz zu Haftstrafen mit Sicherungsverwahrung geht es hier nicht um die Schwere der Schuld, sondern um die Heilungschancen und die Reduktion der Gefährlichkeit.
Die Überprüfung der Gefährlichkeit erfolgt jährlich. Bei Drogenabhängigkeit und erfolgreicher Therapie ist eine frühere Entlassung denkbar. Bei Schizophrenie und dem Hören von Stimmen ist jedoch mit einem langjährigen Aufenthalt zu rechnen. Entscheidend ist immer das Gutachten und die Einschätzung der aktuellen Gefährlichkeit. Bei solch einer furchtbaren Tat ist man natürlich extrem vorsichtig.