Baby im Bundestag: Geschäftsordnung in der Kritik!

Dieses Video wurde am 24. September 2025 von phoenix auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ein Baby im Plenarsaal sorgt für Aufsehen und wirft Fragen auf. Die aktuelle Regelung ist nicht eindeutig, da die Geschäftsordnung des Bundestags den Zutritt klar regelt. Eine Anpassung wird nun diskutiert, um die Situation rechtlich zu klären.

Die Debatte um ein Baby im Bundestag entzündet sich an der Frage, ob die bestehende Geschäftsordnung ausreichend ist. Aktuell wird die Situation pragmatisch gehandhabt, indem Abgeordnete vorab mit der Sitzungsleitung sprechen. Doch diese Praxis soll sich ändern. Die Initiative ‚Eltern in der Politik‘ fordert seit längerem eine Anpassung der Regeln, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat bereits Gespräche für den Herbst angekündigt, um die rechtliche Lage zu evaluieren und anzupassen. Es wird erwartet, dass die Diskussionen kontrovers verlaufen werden.

Die Geschäftsordnung des Bundestages muss angepasst werden, um Klarheit für Abgeordnete mit Kindern zu schaffen. Eine moderne Lösung ist erforderlich.

Ein Präzedenzfall aus dem Jahr 2009 zeigt, dass die aktuelle Regelung bereits zu Konflikten geführt hat. Damals wurde der FDP-Abgeordneten Judit Gudelni zunächst der Zutritt zum Plenarsaal verwehrt, weil sie ihre vier Monate alte Tochter dabei hatte. Gudelnies Tochter war kein gewähltes Mitglied des Bundestages. Die bevorstehende Änderung der Geschäftsordnung soll solche Unsicherheiten beseitigen und eine einheitliche Handhabung gewährleisten. Die zukünftige Regelung wird die Vereinbarkeit von Familie und politischem Mandat neu definieren und für mehr Akzeptanz sorgen. Der gesellschaftliche Wandel erfordert hier eine klare Linie.

Die Debatte um die Zulassung von Babys im Bundestag spiegelt einen größeren Diskurs über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Politik wider. Es geht darum, wie politische Institutionen sich an die Bedürfnisse von Eltern anpassen können, ohne die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu beeinträchtigen. Eine Neuregelung könnte auch Signalwirkung für andere Bereiche der Gesellschaft haben. Es ist wichtig, eine Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Abgeordneten als auch den Anforderungen des Parlamentsbetriebs gerecht wird. Eine zeitgemäße Lösung ist unabdingbar.