Dieses Video wurde am 1. August 2025 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Der Europäische Gerichtshof verschärft die Regeln für die Einstufung sicherer Herkunftsländer. Das Urteil stellt höhere Anforderungen an die Überprüfbarkeit von Informationen. Was bedeutet das für die deutsche Migrationspolitik?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden für die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer erhöht. Dies betrifft ein Urteil zu Klagen von zwei Männern aus Bangladesch, die von Italien nach Albanien gebracht wurden. Strittig war, ob Italien die Herkunftsländer der Asylbewerber korrekt als sicher einstufte. Das Urteil könnte Auswirkungen auf die deutsche Migrationspolitik haben, obwohl Deutschland bereits hohe Standards bei der Prüfung der Sicherheit von Herkunftsländern anwendet. Es wird erwartet, dass sich durch das Urteil Stand jetzt für die Bundesregierung erstmal nichts ändert.
Die Entscheidung des EuGH unterstreicht, dass Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Quellen ihrer Informationen überprüfbar sind und dass bestimmte Personengruppen, wie Homosexuelle, im Herkunftsland sicher sind. Ein wichtiger Schritt für den Schutz von Flüchtlingen.
Der EuGH hat entschieden: Länder müssen Quellen offenlegen und Sicherheit für alle garantieren. Das Urteil schützt vulnerable Gruppen und erhöht die Transparenz in der Asylpolitik.
Tobias Reckmann aus dem ARD Studio in Brüssel erklärt, dass Deutschland bereits jetzt die Auflagen des EuGH erfüllt. Deutschland stuft nur Länder als sicher ein, die wirklich in der Gänze sicher sind, in allen Regionen und auch für alle Menschen. Ein sicheres Herkunftsland bedeutet ein beschleunigtes Asylverfahren. Menschen aus Ghana, das aus deutscher Sicht als sicher gilt, durchlaufen ein verkürztes Asylverfahren, dessen Ausgang in der Regel eine Ablehnung ist. Dies hat aber nichts mit dem Thema Abschiebungen zu tun. Die Entscheidung ob Rückführungen nach Afghanistan und Syrien möglich sind, ist eine politische Entscheidung.
Abschiebungen in nicht als sicher eingestufte Länder sind weiterhin möglich, jedoch gibt es Ausnahmen. Wenn im Einzelfall festgestellt wird, dass einer abzuschiebenden Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Glaubens Verfolgung drohen könnte, würde ein Abschiebestopp eingelegt. Die neue Bundesregierung hat hier neue Maßstäbe gesetzt. Das Innenministerium unter neuer Führung hat diese Entscheidung getroffen. Es gibt also deutliche politische Unterschiede.