Dieses Video wurde am 12. Juli 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Stadtbücherei Münster musste Warnhinweise entfernen, die sie auf Büchern angebracht hatte. Ein Gerichtsurteil stärkt die Meinungsfreiheit und wirft Fragen nach der Rolle von Bibliotheken auf.
Die Stadtbücherei Münster versah ein Buch von Gerhard Wisnewski mit einem Warnhinweis wegen fragwürdiger Inhalte und Verschwörungstheorien. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass diese Hinweise entfernt werden müssen. Für den Autor ist dies ein Sieg gegen Bevormundung, doch die Debatte um Meinungsfreiheit bleibt bestehen. Der Fall wirft Fragen nach dem Umgang mit umstrittenen Werken auf und ob Warnhinweise eine angemessene Reaktion sind.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist ein wichtiger Schritt für die freie Meinungsäußerung. Bibliotheken sollten Orte der unzensierten Information sein.
Wisnewskis Werk, das historische Ereignisse wie den Atombombenabwurf auf Hiroshima und die Mondlandung thematisiert, wurde von der Stadtbücherei mit einem Warnsticker versehen: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt.“ Der Autor klagte gegen diese Form der Zensur und bekam Recht. Das Gericht argumentierte, die Aufkleber verletzten sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und könnten Leser von der Lektüre abhalten.
Der Autor argumentierte, seine Bücher seien keine Zigaretten, die Krebs erzeugen, sondern geistige Nahrung. Die Urteilsbegründung des Gerichts unterstreicht, dass Leser mündig genug sind, sich selbst ein Urteil zu bilden. Während einige Münsteraner Warnhinweise dennoch für sinnvoll halten, sieht die FDP in ihnen eine Bevormundung der Bürger.
Die Stadtbücherei Münster wird das Urteil unverzüglich umsetzen und die Einordnungshinweise entfernen. Damit endet ein Streit, der die Frage nach der Verantwortung von Bibliotheken im Umgang mit umstrittenen Inhalten neu entfacht hat. Die Debatte um Meinungsfreiheit und Zensur wird jedoch weitergehen.