Gericht stoppt Asyl-Kurs: Afghanen-Aufnahme geht weiter!

Dieses Video wurde am 9. Juli 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Deutschland muss Flüchtlinge aus Afghanistan aufnehmen. Trotz des Kurswechsels der schwarz-roten Koalition sind bereits gegebene Zusagen bindend. Das Urteil sorgt für Diskussionen über die Grenzen der Asylpolitik.

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 mussten viele Menschen überstürzt das Land verlassen, aus Angst vor Verfolgung. Ein Jahr später initiierte die Ampelregierung ein Aufnahmeprogramm für Gefährdete, wie Aktivisten für Demokratie und Menschenrechte oder Mitarbeiter westlicher Organisationen. Die schwarzrote Koalition wollte dieses Programm eigentlich beenden. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass bereits gemachte Zusagen eingehalten werden müssen. Ein Flug aus Islamabad brachte Anfang März 132 afghanische Staatsbürger nach Deutschland.

Die Bundesregierung verweigerte einer in Pakistan wartenden Afghanin und ihrer Familie die Einreise, doch diese klagte mit Unterstützung der NGO Kabul Luftbrücke und bekam Recht. Das Gerichtsurteil unterstreicht, dass Aufnahmezusagen rechtlich bindend sind. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung das Programm nicht einfach aussetzen kann“, so ein Sprecher der NGO. Schwarz-rot hatte im Koalitionsvertrag ein freiwilliges Programm in Aussicht gestellt.

Die Zurückweisungen an den Grenzen sollten eine wichtige Säule der neuen Asylpolitik bilden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat diese Pläne jedoch durchkreuzt. „Die Bundesregierung versucht, die irreguläre Migration zu stoppen, aber die Gerichte setzen der Politik enge Grenzen“, so ein Beobachter. Aus der Opposition kommt Kritik, da bei vielen Einreisenden die tatsächliche Gefährdung in Afghanistan unklar sei. Das Auswärtige Amt müsse in die nächste Instanz gehen, da es viele gefälschte Lebensläufe gebe.

Die Gerichte kippen Entscheidungen zur Asylpolitik: Die Regierung wird durch Urteile ausgebremst und muss Zusagen einhalten. Rechtstaatlichkeit vs. politische Ziele.

Anfang Juni urteilte dasselbe Gericht, dass die Zurückweisung von drei Somaliern rechtswidrig war. Sie dürfen nun in Deutschland ihr Asylverfahren durchlaufen, unterstützt von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. Diese Urteile zeigen, dass die Gerichte eine wichtige Kontrollfunktion ausüben und die Einhaltung des Rechtsstaats überwachen, auch wenn dies im Widerspruch zu den politischen Zielen der Regierung stehen mag. Die Asylpolitik bleibt weiterhin ein Streitthema.