Gendern vor Gericht: Gefahr für den Rechtsstaat?

Dieses Video wurde am 5. Juli 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Verwendung von Gendersprache in der Justiz sorgt für Kontroversen. Kritiker sehen darin eine Gefahr für die Klarheit und Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Ein Staatsrechtler fordert nun ein Machtwort.

Die Debatte um Gendersprache in der Justiz spitzt sich zu. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisiert die Verwendung von Gendersprache vor Gericht scharf. Seiner Ansicht nach verstößt sie gegen die klaren Vorgaben des Gesetzes, welches Deutsch als Gerichtssprache festlegt. Er argumentiert, dass grammatikalisch falsches Deutsch, wie es beim Gendern verwendet wird, die Glaubwürdigkeit der Justiz untergräbt. Die Frage ist nun, wer ein Machtwort sprechen muss, um die Einhaltung der sprachlichen Regeln sicherzustellen. Ein Eingreifen des Gesetzgebers oder des Bundesverfassungsgerichts wird diskutiert.

Volker Boehme-Neßler kritisiert, dass die Justiz durch „Gendermätzchen“ an Glaubwürdigkeit verliert. Er fordert eine klare Sprache und betont, dass Gendern grammatikalisch falsch sei und die Ernsthaftigkeit der Rechtsprechung gefährde.

Neben der Sprachdebatte steht auch die Besetzung von Richterstellen in Karlsruhe im Fokus. Boehme-Neßler äußert Bedenken hinsichtlich der Qualifikation von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht. Obwohl er ihre fachliche Kompetenz nicht infrage stellt, bezweifelt er ihre Neutralität. Er betont die Notwendigkeit von Richtern, die unvoreingenommen sind und die Verfassung gegen einen übergriffigen Staat verteidigen.

Boehme-Neßler bemängelt das intransparente Verfahren bei der Richterwahl in Karlsruhe. Er fordert mehr Transparenz und eine öffentliche Diskussion über die Persönlichkeiten der Richter, ähnlich wie in den USA, um das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht zu stärken. Die aktuelle Praxis, bei der zwölf Personen im Hintergrund Vorschläge machen, sei problematisch, da die Öffentlichkeit im Unklaren darüber gelassen werde, wer die Verfassung schützt.