Hitze am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber leisten müssen

Dieses Video wurde am 2. Juli 2025 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Extreme Hitzeperioden stellen eine Belastung für Arbeitnehmer dar. Arbeitgeber sind jedoch nicht machtlos: Sie haben eine Fürsorgepflicht. Was also ist zumutbar und welche Maßnahmen sind erforderlich?

Die extreme Hitze stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. In Alzenau beenden Dachdecker ihre Arbeit bereits mittags, da die Temperaturen unerträglich werden. Ein Mitarbeiter klagte über Schwindel, woraufhin die Baustelle sofort abgebrochen wurde. Im Universitätsklinikum Augsburg, ohne Klimaanlage, misst man Temperaturen und Luftfeuchtigkeit, um einen Hitzeschutzplan zu entwickeln. Maßnahmen umfassen Verschatten, nächtliches Lüften und ausreichendes Trinken. Wichtig ist auch, sich gegenseitig zu unterstützen und über Beschwerden zu sprechen.

Einen Rechtsanspruch auf hitzefrei gibt es nicht, aber Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Ab 30°C in Innenräumen müssen sie handeln, z.B. Ventilatoren bereitstellen oder Gleitzeit ermöglichen.

Obwohl es keinen generellen Anspruch auf Hitzefrei gibt, sind Arbeitgeber in der Pflicht, bei hohen Temperaturen Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter zu ergreifen. Fürsorgepflicht ist hier das Stichwort.

Martin Gänginger, ein Hitzeprofi am Grill, kennt sich mit extremen Temperaturen aus. An seinem Grill in Oberbischen Tüssling herrschen oft über 60°C. Er trinkt täglich rund 7 Liter Wasser und achtet auf leichte Kost. Für ihn spielt die Kleiderordnung keine Rolle, da die Hitze ohnehin alles bestimmt. Die körperliche Belastung ist enorm und erfordert spezielle Anpassungen. Seine Erfahrung zeigt, wie wichtig es ist, den Körper bei extremer Belastung zu unterstützen.