Dieses Video wurde am 29. Juni 2025 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten zugänglicher zu gestalten. Was bedeutet das für Online-Shops und Nutzer mit Einschränkungen?
Marlene, eine 78-jährige Rentnerin, nutzt das Internet routiniert. Unterstützung findet sie bei der digitalen Hilfe in München. Doch was passiert, wenn Einkäufe nicht mehr selbstständig erledigt werden können? Ein Testlauf mit Online-Lebensmitteln soll zeigen, ob dies eine praktikable Alternative ist. Benedikt Eigner von der digitalen Hilfe steht Marlene zur Seite, als sie versucht, eine Einkaufsliste abzuarbeiten. Schnell stellt sich heraus, dass es einige Hürden gibt, die das Online-Shopping erschweren.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen zu barrierefreien Webseiten. Doch viele sind noch nicht so weit, was zu Unsicherheit führt. Unternehmen müssen jetzt handeln.
Eine der ersten Herausforderungen ist der Mindestbestellwert von 50 Euro. Obwohl die Gesamtsumme im Warenkorb diesen Wert übersteigt, kann Marlene nicht bestellen, da die einzelnen Artikel darunter liegen. Auch die Farbkontraste der Website stellen für die Rentnerin ein Problem dar. Solche Schwierigkeiten sollen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vermieden werden, das am 28. Juni in Kraft tritt. Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen.
Unternehmen wie Rewe arbeiten an der Umsetzung des Gesetzes, beispielsweise durch Verbesserung der Farbkontraste. Andere, wie der Ökoenergieanbieter Polarstern, haben sich schon frühzeitig mit dem Thema auseinandergesetzt. Für Geschäftsführer Florian Hle ist dies nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch eine Frage der gesellschaftlichen Verantwortung. Die Website soll möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden, was ein stetiger Prozess ist.
Die Pfennigparade testet regelmäßig die Website von Polarstern. Thomas Ernst, der selbst motorisch eingeschränkt ist, nutzt Spracheingabe und spezielle Tastaturen, um die Website auf Barrierefreiheit zu prüfen. Dabei werden immer wieder kleine Fehler entdeckt, wie beispielsweise falsch gekennzeichnete Überschriften, die die Struktur der Website für blinde Menschen schwer nachvollziehbar machen. Solche Hinweise sind wertvoll, um die Website kontinuierlich zu verbessern.
Viele Unternehmen sind noch nicht so weit, und der Druck steigt. Holger Kiesel, der Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, betont, dass noch großer Nachbesserungsbedarf besteht. Eine Auswertung zeigt, dass nur etwa ein Drittel der getesteten Onlineshops in Deutschland barrierefrei ist. Auch bei Websites von öffentlichen Stellen gibt es Nachholbedarf. Marlene bleibt optimistisch und hofft, dass das neue Gesetz Erleichterungen bringt, sowohl für Behinderte als auch für Senioren.