Dieses Video wurde am 25. Juni 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Berliner Lehrerinnen dürfen künftig im Unterricht Kopftuch tragen. Das Neutralitätsgesetz wird angepasst. Eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen.
Die Bundesregierung plant, die Finanzplanung für die kommenden Jahre zu verabschieden, wobei eine deutliche Erhöhung der Neuverschuldung vorgesehen ist. Allein in diesem Jahr sollen über 80 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden, und auch in den Folgejahren ist ein weiterer Anstieg geplant. Besonders die Verteidigungskosten werden stark ansteigen. Innerhalb der nächsten Jahre soll sich der Verteidigungshaushalt mehr als verdoppeln, wodurch Deutschland das von der NATO geforderte Ausgabenziel erreichen würde. Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Landes.
In Berlin wird aktuell über die Frage des Kopftuchverbots für Lehrerinnen diskutiert. Das geltende Neutralitätsgesetz verbietet das Tragen eines Kopftuchs, doch mehrere Gerichte haben diese Regelung in Frage gestellt. Nun soll das Gesetz angepasst werden, sodass ein Verbot nur noch bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens greift. Jeder Einzelfall muss geprüft werden, um sicherzustellen, dass die religiöse Freiheit und die Neutralität des Staates im Einklang stehen. Die Debatte ist komplex.
Die Regierungskoalition aus SPD und CDU plant, das Neutralitätsgesetz noch vor der Sommerpause zu ändern, um Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs grundsätzlich zu erlauben. Diese Entscheidung ist jedoch umstritten, da die Frage im Raum steht, ob das Kopftuch lediglich ein persönlicher Glaubensausdruck oder bereits religiöse Werbung im neutralen Klassenraum darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2015 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot gegen die Verfassung verstößt.
„Das Kopftuchverbot ist verfassungswidrig. Ein pauschales Verbot verletzt die Glaubensfreiheit. Der Staat muss Neutralität wahren, aber auch individuelle Rechte achten.“
Die Reform des Neutralitätsgesetzes betrifft jedoch nicht die Bereiche Polizei und Justiz. Hier soll weiterhin sichergestellt werden, dass die handelnden Personen im Namen des Staates und der Gesetze agieren und nicht im Namen einer Religion. Ein Kopftuch kann in Berlin also weiterhin nur dann verboten werden, wenn der Schulfrieden ernsthaft gefährdet ist, was zu einer gewissen religiösen Doppeldeutigkeit führt: Das Kreuz im Klassenzimmer ist untersagt, das Kopftuch der Lehrerin aber nicht.