Dieses Video wurde am 26. November 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Klimaaktivisten der ‚Letzten Generation‘ sehen sich mit drastischen Konsequenzen konfrontiert. Nach Aktionen auf Flughäfen drohen nun hohe Schadensersatzforderungen und mögliche Haftstrafen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg könnte Signalwirkung haben.
Die Aktivisten hatten sich durch das Zerschneiden des Zauns Zugang zum Hamburger Flughafen verschafft und den Betrieb massiv gestört. Durch das Festkleben auf Start- und Landebahnen kam es zu Flugausfällen und Verspätungen, besonders ärgerlich am ersten Ferientag. Das Landgericht Hamburg verurteilte zehn Aktivisten nun zur Zahlung von über 400.000 EUR Schadensersatz an die Lufthansagruppe. Das Gericht betonte, dass die Aktivisten bewusst strafrechtliche Grenzen überschritten hätten.
Das Urteil gegen die Klimaaktivisten sendet ein deutliches Signal: Wer durch gefährliche Aktionen den Flugverkehr stört, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Neben Hamburg waren auch andere Flughäfen wie Köln/Bonn, Frankfurt, Düsseldorf und Berlin von Aktionen betroffen. Flughafenbetreiber begrüßen das Urteil und planen, ebenfalls Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Die entsprechenden Berechnungen und Schriftsätze sind bereits in Vorbereitung. Bisher wurden die Aktionen meist als Ordnungswidrigkeiten behandelt, doch eine geplante Änderung des Luftsicherheitsgesetzes soll dies ändern und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren ermöglichen.
Die drohenden Schadensersatzforderungen und die geplante Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes stellen einen deutlichen Kurswechsel im Umgang mit den Aktionen der ‚Letzten Generation‘ dar. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen die Aktivisten von weiteren gefährlichen Störaktionen abhalten können. Die politische Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Strafen dürfte damit jedoch weiter an Fahrt aufnehmen.




