Dieses Video wurde am 8. November 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Bundesjustizministerin Hubich will sexuelle Belästigung und heimliche Aufnahmen stärker bekämpfen. Ein Kölner Fall zwingt die Justiz zum Handeln, um Frauen im öffentlichen Raum besser zu schützen. Das Ministerium prüft nun, wie man digitalen Voyeurismus rechtsstaatlich überzeugend regeln kann.
Derzeit wird im Bundesjustizministerium geprüft, wie man digitalen Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend regeln könnte. Anlass ist der Fall von Janni Gensch, die in Köln beim Joggen belästigt wurde. Ein Mann filmte ihr Gesäß, woraufhin sie die Belästigung öffentlich machte. Felix Zimmermann, Chefredakteur der Legal Tribune Online, erklärt, dass das sogenannte Upskirting bereits verboten ist, also das Filmen unter Röcke oder in Umkleidekabinen. Hierbei wird ein besonderer Schutz umgangen.
Die Herausforderung besteht darin, eine rechtsfeste Lösung zu finden, die Straßenfotografie nicht unangemessen einschränkt, aber dennoch vor sexueller Belästigung schützt. Eine schwierige Gradwanderung für die Justiz.
Eine Lücke besteht bei Aufnahmen im öffentlichen Raum, etwa im Schwimmbad oder beim Joggen, wo Körperteile gefilmt werden. Die Frage ist, ob dies strafbar sein sollte. Zimmermann betont die Schwierigkeit, dies rechtsfest zu gestalten, da eine normale Straßenfotografie nicht unzulässig eingeschränkt werden darf. Zudem müsste man sexuelle Motive nachweisen. Er sieht auch die Gefahr, dass eine zu weitreichende Regelung die offene Gesellschaft einschränken könnte.
Zimmermann gibt zu bedenken, dass man nicht immer gleich mit dem Strafrecht reagieren muss. Es gäbe auch zivilrechtliche Möglichkeiten, um gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorzugehen. Er betont die Notwendigkeit, Personen im digitalen Zeitalter besser zu schützen, warnt aber vor einer übereilten Kriminalisierung. Bei erkennbaren Personen greift bereits das Kunsturhebergesetz. Die Herausforderung besteht darin, eine verfassungsgemäße Regelung zu finden, die strafbares Verhalten klar von der normalen Straßenfotografie abgrenzt.




