Dieses Video wurde am 30. Oktober 2025 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Nach einem Messerangriff in Aschaffenburg wird der Täter dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht. Das Urteil soll die Allgemeinheit schützen. Die Entscheidung wirft jedoch Fragen nach der Wirksamkeit der Prävention auf.
Das Landgericht Aschaffenburg ordnete die Unterbringung des 28-jährigen Afghanen in einer forensischen Psychiatrie an. Der Richter betonte, dass der Täter eine tickende Zeitbombe darstelle. Die Dauer des Aufenthalts ist ungewiss, möglicherweise lebenslang. Eine Entlassung erfolgt nur, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Ein Gutachter diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie, an der kein Zweifel besteht. Es bleibt die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können.
Die behördliche Arbeit im Vorfeld der Tat wird als problematisch bewertet. Es gab Versäumnisse, insbesondere da der Täter bereits einschlägig wegen Gewaltdelikten auffällig geworden war. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen, jedoch zweimal nach kurzer Zeit mit der Diagnose, es liege keine Fremdgefährdung vor, entlassen. Die gesetzlichen Hürden für die Zwangseinweisung sind hoch, was zu Problemen bei der Behandlung führt.
Die hohen Hürden für Zwangseinweisungen psychisch Kranker führen dazu, dass gefährliche Personen zu früh entlassen werden, was das Risiko für die Öffentlichkeit erhöht.
Nach der Tat in Aschaffenburg wurde in Bayern eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien gebildet, um neue Regeln für die Unterbringung psychisch kranker Menschen zu prüfen. Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und gleichzeitig die Rechte der Patienten zu wahren. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen die Arbeitsgruppe vorschlagen wird.




