Dieses Video wurde am 23. Oktober 2025 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Ein Jahr nach dem Selbstbestimmungsgesetz ziehen wir Bilanz: Tausende änderten ihren Geschlechtseintrag. Doch Henrik Broder sieht darin eine „Kampfansage an die Natur“. Die Debatte um Lisa Paus‘ Position eskaliert.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben viele Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert, besonders in Städten wie Berlin und Leipzig. Henrik Broder kritisiert das Gesetz scharf. Er sieht darin eine Verkennung der Realität, wenn Männer sich amtlich als Frauen bestätigen lassen, nur weil sie Frauenkleider tragen. Broder vergleicht dies mit dem Anziehen von Hasenohren: Es mache einen nicht zum Hasen. Er spricht von einer „Kampfansage an die Natur“ und hinterfragt die Motivationen hinter solchen Entscheidungen.
Broder kritisiert: Das Selbstbestimmungsgesetz sei eine „Kampfansage an die Natur und die Biologie“. Er hinterfragt, ob eine amtliche Genehmigung die Realität verändern kann. Absurd!
Broder äußert Bedenken hinsichtlich der steigenden Zahl von Geschlechtsänderungen. Er glaubt, dass dies ein Metropolenphänomen sei. Auf dem Land spiele das kaum eine Rolle. Er räumt ein, dass es Menschen gibt, die sich im falschen Körper fühlen. Er vergleicht es aber damit, dass er gerne George Clooney wäre – ein unerfüllbarer Wunsch. Broder betont, dass es Natursätze gibt, die man nicht einfach aushebeln kann. Er kritisiert auch, dass unter den Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, ein Kind unter fünf Jahren war.
Broder zieht eine Verbindung zu Sigmund Freud und dessen Theorien. Er argumentiert, dass es Männer gibt, die einen „Vaginaneid“ haben und sich deshalb wünschen, eine Frau zu sein. Er sieht darin eine mögliche Erklärung für die Begeisterung mancher Männer, in die Rolle einer Frau zu schlüpfen. Abschließend betont Broder, dass Frauen, die Uniformen tragen, dies aus freiem Willen tun und es kein Problem darstellt. Doch die „riesige Verarschung der Frauen“ durch das Selbstbestimmungsgesetz sei nicht zu überbieten.




